So genügen die Angabe eines Vornamens und Namens und die Angabe eines Phantasieortes, um alle in der Datenbank vorhandenen Personen dieses Namens und Vornamens anzuzeigen. Das Zulassen der Angabe von Phantasieorten in der Abfragemaske ist zur Suche einer real existierenden Person nicht geeignet. Auf einem abgerufenen Bonitätsauszug sind Vorname, Name, aktuelle Adresse, Geburtsdatum, Personenstatus (Informationen über Bevormundung oder Minderjährigkeit) oder Zahlungsstörung und ein Bonitätsampel der Personenabfrage enthalten. Gleichzeitig wird empfohlen, bei grösseren Beträgen eine Betreibungsauskunft einzuholen.