DSG schliesst eine Rechtfertigung für Persönlichkeitsverletzungen im Rahmen von Bonitätsauskünften ausdrücklich aus, falls zudem Persönlichkeitsprofile bearbeitet werden. Obwohl das inhaltliche Bearbeiten der Personendaten im Rahmen der Berechnung des Bonitätsscores durch CRIF durchgeführt wird, bearbeitet auch itonex AG Bonitätsdaten: Das Unternehmen vermittelt seinen Nutzern Bonitätsabonnemente, stellt die Abfragemaske bereit und leitet die Anfrage auf die Datenbank von CRIF. Das Resultat der Abfrage wird durch itonex AG ebenfalls wieder an den Nutzer der Plattform übermittelt.