In diesem Bereich arbeitet itonex AG mit CRIF, einer international tätigen Wirtschaftsauskunftei, zusammen. Das inhaltliche Zustandekommen der Bonitätsauskünfte wird in vorliegender Sachverhaltsfeststellung nicht beurteilt, da CRIF diese vornimmt. itonex AG bearbeitet, wie ausgeführt worden ist, Persönlichkeitsprofile. Art. 13 Abs. 2 lit. c DSG schliesst eine Rechtfertigung für Persönlichkeitsverletzungen im Rahmen von Bonitätsauskünften ausdrücklich aus, falls zudem Persönlichkeitsprofile bearbeitet werden.