18 Erwägung 5.2.8 des Bundesverwaltungsgerichtsentscheids A-4086/2007. 19 Erwägung 5.2.5 des Bundesverwaltungsgerichtsentscheids A-4086/2007. 23/32 terinhalt gerechtfertigt werden. Die Such- und Darstellungsmodalitäten müssen dementsprechend angepasst werden. Rechtfertigungsgründe für die Bearbeitung von Bonitätsdaten