Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Entscheid A-4086/2007 in Erwägung 5.2.8 Folgendes dazu ausgeführt:“ Je nach Ausgestaltung des Angebots können mittels eigentlicher Personensuchfelder Recherchen über natürliche Personen durchgeführt werden. Auf diese Weise erlaubt eine Personensuche die Verknüpfung von Datensätzen, womit eine natürliche Person in einem bestimmten Zusammenhang gezeigt wird, der über den Informationsgehalt der Ursprungsdaten im Handelsregister – Eintragungen über Rechtseinheiten (E. 5.2.2) – hinausgeht.