Die Publikation von im Handelsregister eingetragenen Daten durch itonex AG wird laut Entscheid A-4086/2007 des Bundesverwaltungsgerichts durch ein öffentliches Interesse an einer möglichst leichten Zugänglichkeit zum Handelsregisterinhalt gerechtfertigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Voraussetzungen dazu festgelegt, dass die Inhalte des Handelsregisters durch private Anbieter kostenlos und inhaltlich unverändert bekanntgegeben werden müssen.