Der Datenbearbeiter verletzt die Persönlichkeit von betroffenen Personen widerrechtlich, wenn er gemäss Artikel 12 Abs. 2 lit. c DSG ohne Rechtfertigungsgrund besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile Dritten bekannt gibt. Wie unter Randziffern 26 ff. beschrieben worden ist, bearbeitet itonex AG Persönlichkeitsprofile und gibt diese Dritten bekannt. itonex AG verletzt die Persönlichkeit von betroffenen Personen durch die Bekanntgabe von Persönlichkeitsprofilen. Im Folgenden muss geprüft werden, ob Rechtfertigungsgründe für die Persönlichkeitsverletzung vorliegen.