Sollte itonex AG dem Gesuch nicht entsprechen, so muss das Unternehmen der betroffenen Person mitteilen, gestützt auf welchen Rechtfertigungsgrund die Daten gegen den Willen der betroffenen Person bearbeitet werden. Das Unternehmen kann nicht den Löschungsgesuchen ohne Geltendmachung eines Rechtfertigungsgrundes ent- 21/32 sprechen, die Löschung bestätigen und zu einem späteren Zeitpunkt dieselben Daten wieder zugänglich machen. Zudem sind die gelöschten Adressdaten auch für Personen zugänglich, die kein Bonitätsabonnement abgeschlossen haben.