unten stehend ausgeführt. An dieser Stelle muss zusätzlich das in der Ergänzung des Sachverhaltes in Randziffern 8 ff. beschriebene Problem des Wiederzugänglichmachens von gelöschten Einträgen diskutiert werden. Seit dem Jahr 2012 haben mehrere hundert Personen die Löschung ihrer Daten bei itonex AG beantragt. Der EDÖB hatte in seiner Empfehlung vom 15. November 2012 verlangt, dass itonex AG auf Gesuch der betroffenen Person innerhalb eines Arbeitstages alle Daten, die in der Datensammlung über sie vorhanden sind, löscht. itonex AG hatte diese Empfehlung angenommen und der EDÖB beriet das Unternehmen in der Umsetzung.