Sie ist eine Gestaltungserklärung und kann jederzeit und voraussetzungslos abgegeben werden. Untersagt eine betroffene Person gestützt auf Artikel 12 Abs. 2 lit. b DSG die weitere Bearbeitung ihrer Daten, so stellt jede weitere Bearbeitung eine Persönlichkeitsverletzung dar, sofern kein Rechtfertigungsgrund nach Artikel 13 DSG vorliegt. Inwieweit für die Bearbeitung von Handelsregisterdaten gegen den Willen betroffener Personen durch itonex AG Rechtfertigungsgründe geltend gemacht werden können, wird unter Randziffern 130 ff. unten stehend ausgeführt.