itonex AG darf gemäss Artikel 12. Abs. 2 lit. b DSG Daten einer Person ohne Rechtfertigungsgrund nicht gegen deren ausdrücklichen Willen bearbeiten. Eine betroffene Person kann gestützt auf Artikel 12 Abs. 2 lit. b DSG die gegenwärtige Bearbeitung ihrer Daten und jede weitere zukünftige Bearbeitung verbieten. Der betroffenen Person soll mit dieser Bestimmung ermöglicht werden, die Bearbeitung der sie betreffenden Personendaten zu kontrollieren, auch wenn diese vielleicht noch keine Persönlichkeitsverletzung darstellt. Die Widerspruchserklärung kann formlos und konkludent erfolgen. Sie ist eine Gestaltungserklärung und kann jederzeit und voraussetzungslos abgegeben werden.