Damit sollen maschinengeführte Zugriffe unterbunden werden. Zudem werden die von den Nutzern getätigten Abfragen geloggt. Die Überprüfung der Datensicherheit ist vorliegend kein Hauptziel der vom EDÖB durchgeführten Sachverhaltsabklärung. itonex AG hat zudem ein grosses Eigeninteresse, die Daten unbefugten Nutzern nicht zugänglich zu machen. Der EDÖB geht gestützt auf die erhaltene Dokumentation und Informationen davon aus, dass die Anforderungen an die Datensicherheit gemäss Artikel 7 DSG von itonex AG eingehalten werden. Gesamtergebnis Bearbeitungsgrundsätze