17 Dies geschieht mittels Verarbeitung von Todesanzeigen, Nachlasspublikationen im SHAB oder in Amtsblättern und Meldungen von Nutzern. 18/32 überprüfen, ob verschuldete Eltern versuchen, Verträge auf den Namen ihrer Kinder abzuschliessen. Der EDÖB vertritt bisher den Standpunkt, dass unter der Berücksichtigung des Bearbeitungsprinzips der Richtigkeit die fehlende Handlungsfähigkeit nicht mit einer schlechteren Einschätzung der Bonität gleich gesetzt werden darf.