Im Bereich der Bonitätsauskünfte kann es sinnvoll sein, Personendaten von Kindern in einer Datensammlung zu führen. Anbieter von elektronisch zugänglichen Kaufangeboten können bspw. vor Vertragsschluss überprüfen, ob die betreffende Person dazu aus rechtlicher Sicht befugt ist. Ebenso können Anbieter