Der EDÖB hat bei der Erbringung seiner Beratungsdienstleistungen zudem festgestellt, dass einige verstorbene Personen in der Datensammlung geführt werden. Laut Auskunft von itonex AG wird die Datenbank diesbezüglich laufend aktualisiert.17 Zwar endet der Persönlichkeitsschutz in der Regel mit dem Tod der betreffenden Person. Unter dem Aspekt der Bonitätsprüfung macht die Führung von verstorbenen Personen in einer Datensammlung keinen Sinn. Verwandte, die Einträge von verstorbenen Familienangehörigen löschen lassen wollten, sahen sich zudem mit ihrer Meinung nach überhöhten Anforderungen an den Nachweis des Todes konfrontiert.