Weiter stellte der EDÖB fest, dass Haushaltsmitglieder manchmal falsch verknüpft werden. Es werden zwar je verschiedene Adressen festgestellt, der Haushalt wird aber an einer Adresse gebildet. Auf Auszügen können auch zwei verschiedene Geburtsdaten zu einer Person erscheinen, da anscheinend kein Abgleich zwischen den Daten der Quelle CRIF und den itonex AG eigenen Daten gemacht wird. Die Verknüpfung von falschen mit richtigen Daten ist aus datenschutzrechtlicher Sicht unzulässig. Der EDÖB hat bei der Erbringung seiner Beratungsdienstleistungen zudem festgestellt, dass einige verstorbene Personen in der Datensammlung geführt werden.