Diese Meldungen werden anhand eines vordefinierten Prozesses geprüft. Stimmen die vorgebrachten Berichtigungsbegehren nicht mit dem Handelsregistereintrag überein, macht itonex AG die meldende Person darauf aufmerksam, dass zuerst der Handelsregistereintrag geändert werden muss. Grundsätzlich kann die Berichtigung auch schriftlich per Post abgewickelt werden. Betroffene Personen können falsche, d.h. aktuell nicht gültige Daten, die aus dem Handelsregister oder den SHAB Publikationen stammen gemäss den datenschutzrechtlichen Vorgaben berichtigen lassen. Datenrichtigkeit der von Schober AG übernommenen Daten