Unternehmen A ist in diesen Fällen nicht als Teil des Netzwerkes des Unternehmens B zu qualifizieren. Vermeintliche Beziehungen bestehen nicht oder willentlich nicht mehr, mit der Anzeige dieser vermeintlichen Beziehungen als Netzwerk wird ein falsches Bild vermittelt. Die zeitlich unbeschränkte Anzeige von Verbindungen zwischen Unternehmen und natürlichen Personen aufgrund von Handelsregistereinträgen kann nicht als Netzwerk in vorher definiertem