Im Folgenden wird die Problematik beispielhaft erläutert. Verlässt eine unterschriftsberechtigte Person ein Unternehmen A und geht zu einem anderen Unternehmen B, wird dies als Teil des Netzwerks des Unternehmens A angezeigt. Es kann aber der Fall sein, dass sich die Person bspw. aus ethischen Gründen vom ehemaligen Arbeitgeber abgewendet hat und nichts mehr mit Unternehmen A zu tun haben will. Oder Unternehmen A kündigt der Person wegen einer begangenen Straftat. Unternehmen A ist in diesen Fällen nicht als Teil des Netzwerkes des Unternehmens B zu qualifizieren.