Dieser Teil der Datensammlung setzt sich aus Angaben des Handelsregisters und der im SHAB- Abonnement bezogenen Informationen zusammen. Die Handelsregisterführer sind von Gesetzes wegen verpflichtet, die Einträge zu prüfen, ebenfalls sind eingetragene Personen zur Meldung von Änderungen verpflichtet. Die Datenqualität bezüglich Richtigkeit war seit Beginn der in diesem Bereich erbrachten Dienstleistungen aufgrund der zuverlässigen Datenquellen hoch. Probleme mit der Datenrichtigkeit ergeben sich in diesem Bereich vor allem mit der Darstellung des Netzwerks von im Handelsregister eingetragenen Personen.