Dies wurde vom EDÖB im Verlauf der Sachverhaltsabklärung betreffend Veröffentlichung von gesperrten Adressen im Internet festgestellt. Die Datenquellen für die Datensammlung der im Handelsregister eingetragenen Personen und der natürlichen Personen erweisen sich bezüglich Aktualität und Richtigkeit nicht als gleich zuverlässig, deshalb wird der Grundsatz der Datenrichtigkeit bezogen auf die beiden Datenquellen im Folgenden gesondert beurteilt. Datenrichtigkeit der vom Handelsregister oder dem SHAB entnommenen Informationen