dem Umfang der Bekanntgabe.14 Das Bearbeitungsprinzip der Richtigkeit der Daten ist befolgt, wenn die bearbeiteten Daten auf korrekte, aktuelle und objektive Art und Weise den mit der betroffenen Person verbundenen Sachverhalt wiederspiegeln.15 Bis 2012 beschränkte sich das Dienstleistungsangebot von itonex AG auf juristische Personen. Anschliessend übernahm itonex AG eine Datensammlung mit Personendaten von natürlichen Personen von Schober AG. Dies wurde vom EDÖB im Verlauf der Sachverhaltsabklärung betreffend Veröffentlichung von gesperrten Adressen im Internet festgestellt.