Diese Überlegungen zur Einschränkung der Personensuche müssten sich sowohl auf private wie auch auf die staatlichen Informationsangebote beziehen. Die über die von der Eidgenossenschaft betriebene Informationsplattform www.zefix.ch publizierten kantonalen Handelsregisterinhalte sind für Suchmaschinen nicht auffindbar, wenn im Suchfeld nur ein Firmenname eingegeben wird. Es braucht dazu noch die Eingabe des Plattformnamens zefix, damit eine Liste mit Einträgen gefunden wird, eine direkte Verlinkung zu Personeneinträgen wird nicht gemacht.