Das Suchmaschinenresultat leitet die Nutzer auf die Plattform, dort wird ihnen angezeigt, dass noch eine Fülle weiterer Informationen, auch zu den privaten Lebensumständen der im Handelsregister eingetragenen Personen, vorhanden wäre. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Entscheid A-4086/2007 diesbezüglich ausgeführt11, dass geprüft werden müsste, welche konkreten Suchmodalitäten in Handelsregisterdatensammlungen mit dem Persönlichkeits- bzw. Datenschutz vereinbar sind. Diese Überlegungen zur Einschränkung der Personensuche müssten sich sowohl auf private wie auch auf die staatlichen Informationsangebote beziehen.