Bis Firmen oder Personen mit Handelsregistereintrag nicht mehr mittels Internetsuchmaschinen aufgefunden werden können, vergehen aber bis zu sechs Wochen. Die Praxis der Verknüpfung der Einträge der Plattform mit Suchmaschinenresultaten wird von anderen Anbietern dieser Branche nicht gemacht. Das Suchmaschinenresultat leitet die Nutzer auf die Plattform, dort wird ihnen angezeigt, dass noch eine Fülle weiterer Informationen, auch zu den privaten Lebensumständen der im Handelsregister eingetragenen Personen, vorhanden wäre.