Das Bundesverwaltungsgericht hat im Entscheid A-4086/2007 die zeitlich unlimitierte Publikation von Handelsregisterdaten durch itonex AG als datenschutzkonform erachtet, solange die Daten unverändert von einem staatlichen Referenzdatenbestand übernommen und unentgeltlich weiterverbreitet werden. Ein Unterschied, der zwischen dem Handelsregisterdatenangebot von itonex AG und dem über das zentrale Register (www.zefix.ch) der Eidgenossenschaft abrufbaren Daten der kantonalen Handelsregisterämter besteht, betrifft die Voreinstellung der Suchoptionen. Bei zefix.ch wird die standardmässige Voreinstellung der Suchoption auf die aktuell gültigen Einträge beschränkt.