Ist der Premium-User bspw. ein Handwerker, der dem Bauherrn eine Offerte stellen möchte, so kann davon ausgegangen werden, dass er dafür keine detaillierten Informationen über die privaten Lebensumstände des Bauherren benötigt. Handelsregisterangaben, Angaben des Baugesuches und aktuelle Adresse, an die die Offerte gerichtet werden kann, würden das Informationsbedürfnis des Handwerkers abdecken, weitere Datenbekanntgaben entsprechen nicht den Vorgaben der Verhältnismässigkeit in inhaltlicher Hinsicht gemäss Artikel 4 Abs. 2 DSG.