 Ist der Bauherr als Inhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen, so kann der Premium- User auch die Firmensuche einsetzen. Es werden Angaben über aktuelle und frühere Verwaltungsräte, Zeichnungsberechtigungen, die Revisionsstelle und das geschäftliche Netzwerk bekannt gegeben. Diese Daten können abgerufen werden, ohne damit einen bestimmten Zweck zu verfolgen, was dem Prinzip der Verhältnismässigkeit in inhaltlicher Hinsicht widerspricht. Ist der Premium-User bspw. ein Handwerker, der dem Bauherrn eine Offerte stellen möchte, so kann davon ausgegangen werden, dass er dafür keine detaillierten Informationen über die privaten Lebensumstände des Bauherren benötigt.