Um die Problematik der inhaltlichen Verhältnismässigkeit näher zu beschreiben, führt dies der EDÖB an dieser Stelle am Beispiel ei- 11/32 nes Premium-Users aus, der sich anhand eines auf der Plattform www.moneyhouse.ch veröffentlichten Baugesuches über einen Bauherren informieren will. Folgende Personendaten können von ihm über den Bauherren abgerufen werden:  Titel des Bauobjekts, genaue Adresse des Bauobjekts, genaue Adresse des Bauherren, Angabe des Architekten, volle Beschreibung des Projekts. (Diese Daten werden über einen Partner von itonex AG zugänglich gemacht.