Es sprengt den Rahmen dieses Schlussberichtes, alle möglichen Datenbekanntgaben im Einzelnen zu schildern. Um die Problematik der inhaltlichen Verhältnismässigkeit näher zu beschreiben, führt dies der EDÖB an dieser Stelle am Beispiel ei- 11/32 nes Premium-Users aus, der sich anhand eines auf der Plattform www.moneyhouse.ch veröffentlichten Baugesuches über einen Bauherren informieren will.