Im Bereich der Bonitätsauskünfte kann es sinnvoll sein, Personendaten von Kindern zu führen. Anbieter von elektronisch zugänglichen Kaufangeboten können so vor Vertragsschluss überprüfen, ob die betreffende Person überhaupt handlungsfähig6 ist, ebenfalls kann verhindert werden, dass überschuldete Personen Dienstleistungen auf den Namen ihrer Kinder beziehen. Kinder erhalten im Rahmen der von itonex AG angebotenen Bonitätsdienstleistungen grundsätzlich keine positive Bonität. Der EDÖB geht davon aus, dass das eingeschränkte Bonitätsresultat auf die fehlende Handlungsfähigkeit zurückzuführen ist.