Das Gesetz selber sieht keine besondere Kategorie von Kinderdaten vor. Kinder können im Bereich des Persönlichkeitsschutzes ihre Rechte, sofern sie urteilsfähig sind, selber geltend machen. Für urteilsunfähige Kinder können die Eltern im Rahmen ihrer gesetzlichen Vertretungsbefugnis deren Rechte wahrnehmen. Der EDÖB hatte viele Meldungen von Eltern, die sich über die Publikation der Daten ihrer Kinder beschwerten und die Privatsphäre der Familie dadurch verletzt sahen. Aus diesem Grund sieht er sich veranlasst, sich speziell zur Bearbeitung von Kinderdaten durch itonex AG zu äussern. itonex AG bearbeitet Personendaten von Kindern.