den der Gesetzgeber für die Persönlichkeitsprofile vorgesehen hat, zum Tragen kommen soll o- der nicht. Weil itonex AG die unterschiedlichsten Dienstleistungen mit je spezifischen Informationen zu natürlichen Personen zentral über die Plattform www.moneyhouse.ch anbietet, muss im vorliegenden Fall geprüft werden, ob die von itonex AG in ihrer Gesamtheit verbreiteten Informationen Persönlichkeitsprofile i.S.v. Art. 3 lit. d DSG darstellen.