Gemäss Botschaft zum DSG (BBl II 1988 446) ist ein Persönlichkeitsprofil eine Zusammenstellung einer grösseren Zahl von Daten über die Persönlichkeitsstruktur, die beruflichen Fähigkeiten und Aktivitäten oder auch die ausserberuflichen Beziehungen und Tätigkeiten, die ein Gesamtbild oder ein wesentliches Teilbild der betreffenden Person ergibt. Entscheidend ist, dass die systematische Zusammenstellung von nicht besonders schützenswerten Daten (z.B. über Lesegewohnheiten, Reise- und Freizeitaktivitäten) eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit zulässt. Nach herrschender Lehre muss die Zusammenstellung der Daten nicht ein Gesamtbild der Persönlichkeit ergeben.