Da sich der Sachverhalt seit Erlass der Empfehlung zwischenzeitlich änderte, hat der EDÖB sich entschieden, den vorliegenden Sachverhalt entsprechend zu erweitern und die geänderte Löschpraxis in den vorliegenden Schlussbericht zu integrieren. In Ziffer 15 der Sachverhaltsfeststellung vom 16.06.2014 wurde vom EDÖB festgehalten, dass itonex AG auf Gesuch der betroffenen Person und gemäss der Empfehlung vom 15.11.2013 alle Daten, die in der Datensammlung vorhanden sind, löscht. Der EDÖB stellte kurz nach Versand der Sachverhaltsfeststellung vom 16.06.2014 fest, dass gelöschte Adressen innerhalb des Premiumbereichs wieder abrufbar sind.