Am 12.07.2013 wurde die Sachverhaltsabklärung formell abgeschlossen. Der EDÖB hatte seit Beginn dieser Abklärungsarbeiten festgehalten, dass zu einem späteren Zeitpunkt die anderen, von itonex AG vorgenommenen Datenbearbeitungen ebenfalls untersucht würden. Er bearbeitet stetig Anfragen und Beschwerden zu den von itonex AG unter www.moneyhouse.ch angebotenen Dienstleistungen. Am 17.05. 2013 eröffnete er, gestützt auf Art. 29 DSG, eine zweite Sachverhaltsabklärung.