Dazu gehören unter anderem die Publikation von Wohnungsinseraten und Unternehmensinformationen oder Angaben betreffend Bonitätsprüfung von natürlichen Personen. Der EDÖB führte im Jahr 2012 eine Sachverhaltsabklärung durch, die die Veröffentlichung von gesperrten Adressen im Internet betraf und erliess am 15. November 2012 eine Empfehlung. itonex AG nahm diese Empfehlung am 12.02.2013 an, und der EDÖB begleitete in der Folge die Umsetzungsarbeiten. Am 12.07.2013 wurde die Sachverhaltsabklärung formell abgeschlossen.