{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2014-11-06", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_2014---Empfehlung-ED_2014-11-06.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/A0Vp79I-JdBG/2014%20-%20Empfehlung%20EDOEB%20zu%20Moneyhouse.pdf", "Checksum": "57859525d982a498315fedad9d269578"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["2014 - Empfehlung EDOEB zu Moneyhouse"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 06.11.2014"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 06.11.2014"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 06.11.2014"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung  vom 6. November 2014 an die Itonex AG www.moneyhouse.ch"}], "ScrapyJob": "446973/66/2070", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:11:51", "Checksum": "685e5857c417b830769e16c965897eaa", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 06.11.2014\nRegeste:\nEmpfehlung  vom 6. November 2014 an die Itonex AG www.moneyhouse.ch\n\n27\nUm welche der beiden Arten von möglichen Wirtschaftsauskünften es sich dabei handelt, wurde\nnicht eruiert.\n28\nRegister Nr. 199800068.\n29/32\nNach Artikel 11 VDSG müssen Inhaber einer meldepflichtigen automatisierten Datensammlung\ngemäss Artikel 11 a Abs. 3 DSG ein Bearbeitungsreglement erstellen. Dieses umschreibt die interne Organisation sowie das Datenbearbeitungs- und Kontrollverfahren und enthält Unterlagen\nüber die Planung, die Realisierung und den Betrieb der Datensammlung und der Informatikmittel.\nDer EDÖB hat kein Bearbeitungsreglement erhalten.\nDie Angaben der beim EDÖB gemeldeten Datensammlung sind veraltet. itonex AG aktualisiert\ndemzufolge die Anmeldung der beim EDÖB registrierten Datensammlung und erstellt ein Bearbeitungsreglement, das den Anforderungen von Artikel 11 a VDSG entspricht.\n\nMoneyhouse international\nDer EDÖB hat viele Beschwerden sowohl von liechtensteinischen als auch von österreichischen\nBürgern erhalten. Es haben in der Folge beide Datenschutzbehörden interveniert. An der Sitzung\nvom 22.08.2013 schloss itonex AG nicht aus, das Angebot der Publikation von Handelsregisterdaten weiter auszudehnen. Ein Ausbau auf Nichthandelsregisterdaten sei aber nicht geplant.\nDer EDÖB hat itonex AG darauf aufmerksam gemacht, dass im Ausland die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Publikation von Handelsregisterdaten anders sind als in der Schweiz.\nDie Rechtslage müsse vor der Aufnahme entsprechender Dienstleistungsangebote durch itonex\nAG sorgfältig abgeklärt werden und ausländischen Bürgern könne der Entscheid A-4086/2007\ndes Bundesverwaltungsgerichts nicht im selben Mass entgegengehalten werden wie schweizerischen Bürgern.\nDas Angebot wurde zwischenzeitlich ausgeweitet, Handelsregisterdaten und Wirtschaftsinformationen (Bonität, Kreditlimitenempfehlung, Umsatz- und Finanzkennzahlen, Bilanz und Erfolgskennzahlen, Inhaber und Beteiligungen) von Unternehmen können von vielen Ländern abgerufen\nwerden.29Es beschränkt sich dabei auf den Wiederverkauf von Wirtschaftsauskünften, deren\nQuelle die CRIF ist.\nitonex AG hat bis heute nicht nachgewiesen, dass die rechtliche Lage für die Publikation von\nPersonendaten von ausländischen Personen abgeklärt worden ist. Möglicherweise wird deren\nPersönlichkeit durch die Publikation ihrer Daten auf www.moneyhouse.ch verletzt. itonex AG klärt\ndie Rechtslage ab, damit Anfragen von betroffenen Personen rechtskonform beantwortet werden.\n\n"}