{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2014-11-06", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_2014---Empfehlung-ED_2014-11-06.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/A0Vp79I-JdBG/2014%20-%20Empfehlung%20EDOEB%20zu%20Moneyhouse.pdf", "Checksum": "57859525d982a498315fedad9d269578"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["2014 - Empfehlung EDOEB zu Moneyhouse"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 06.11.2014"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 06.11.2014"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 06.11.2014"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung  vom 6. 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Die Einwilligung als Rechtfertigungsgrund, ist nur rechtsgültig erteilt, wenn betroffene\nPersonen darin eingewilligt haben, dass ihre aktuelle Adresse ohne speziellen Interessensnachweis\nübers Internet abgerufen werden darf.\n3. itonex AG sieht für den jetzt bestehenden Adressenbestand, der von Schober AG ursprünglich bezogen worden ist, einen Abgleich mit einem Verzeichnis vor, das über diese Einwilligungserklärungen\nschon verfügt und den Ansprüchen von Art. 12 Abs. 3 DSG genügt.“\n28/32\nLässt der Inhaber der Datensammlung Personendaten durch einen Dritten bearbeiten, so bleibt\ner auskunftspflichtig. Der Dritte ist auskunftspflichtig, wenn er den Inhaber nicht bekannt gibt oder\ndieser keinen Wohnsitz in der Schweiz hat. Die Auskunft ist in der Regel schriftlich, in Form eines\nAusdrucks oder einer Fotokopie sowie kostenlos zu erteilen.\nGesuche um Auskunft können elektronisch per E-Mail oder schriftlich eingereicht werden. itonex\nAG hat einen Prozess zur Erteilung der Auskunft festgelegt. In jedem Fall müssen betroffene\nPersonen eine Kopie eines amtlichen Ausweises beilegen und, im Falle der Auskunftserteilung\nüber eine juristische Person, ihre Zeichnungsberechtigung nachweisen. Die Auskunft wird in der\nRegel schriftlich, innert 30 Tagen und kostenlos erteilt.\nIn der Auskunft für natürliche Personen wird in allgemeiner Form über die Datenquellen informiert\nund die Stammdaten (Vorname, Name, Geschlecht, aktueller Wohnsitz, Geburtsdatum, Alter, Beruf, Telefonnummer, Haushaltsmitglieder) soweit in der Datensammlung vorhanden, werden aufgeführt. itonex AG scheint registrierten Nutzern keine darüber hinausgehende Auskunft zu geben.\nIm Handelsregister registrierte Personen erhalten hingegen zudem eine Wirtschaftsauskunft27. Im\nBegleitschreiben wird erwähnt, dass Angaben zu Baubewilligungen bearbeitet werden. Dass zudem weitere Angaben zu den Gebäuden gemacht werden, wird nicht erwähnt.\nÜber die Bonitätsresultate wird eine um Auskunft ersuchende Person von itonex AG nicht direkt\ninformiert, sondern auf den Partner CRIF weiterverwiesen. itonex AG bestimmt als Inhaberin\nZweck und Inhalt der über die Plattform www.moneyhouse.ch bearbeiteten Daten. Die Bonitätsdatenbank von CRIF wird von itonex AG für ihre Nutzer zugänglich gemacht. Gemäss Artikel 1\nAbs. 6 VDSG muss der Inhaber einer Datensammlung Auskunftsbegehren an Dritte zur Erledigung weiterleiten, falls er nicht in der Lage ist, Auskunft zu erteilen.\nGleiches ist von den anderen Dienstleistungsangeboten der Partner von itonex AG zu fordern.\nStellt eine betroffene Person ein Auskunftsgesuch an itonex AG, so muss dieses gemäss Artikel\n1 Abs. 6 VDSG an die jeweiligen Partner weitergeleitet werden.\nDie Erteilung der Auskunft durch itonex AG entspricht nicht den Vorgaben von Artikel 8 DSG. Alle\nAuskunftsgesuche müssen von itonex AG gleich behandelt werden. In der Auskunft müssen alle\nPartner von itonex AG, die ihre Dienstleistungen über die Plattform zur Verfügung stellen, aufgeführt werden. Auskunftsgesuche leitet itonex AG an die Partner der Plattform\nwww.moneyhouse.ch weiter, falls diese ebenfalls Personendaten der in der Datensammlung von\nitonex AG geführten Personen bearbeiten.\n\nAnmeldung der Datensammlung\nPrivate Personen müssen Datensammlungen gemäss Artikel 11 a Abs. 3 DSG anmelden, wenn\nsie regelmässig besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile bearbeiten\noder regelmässig Personendaten an Dritte bekannt geben.\nDas Register der beim EDÖB gemeldeten Datensammlungen dient dabei zwei Zwecken. Einerseits soll es für mehr Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit sorgen und auf diese Weise die\nAusübung des Auskunftsrechts ermöglichen. Andererseits unterstützt es den EDÖB in seinen\nAufsichtstätigkeiten, indem dieser erste Informationen über registrierte Datensammlungen abrufen kann.\nDie Datensammlung wurde von itonex AG beim EDÖB angemeldet28. Aufgrund des stark erweiterten Dienstleistungsangebots der itonex AG entsprechen die im Register angegebenen Kategorien der bearbeiteten Personendaten nicht mehr dem aktuellen Stand. Art. 3 Abs. 2 VDSG\nschreibt diesbezüglich vor, dass diese Angaben laufend aktualisiert werden müssen.\n\n"}