{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2014-11-06", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_2014---Empfehlung-ED_2014-11-06.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/A0Vp79I-JdBG/2014%20-%20Empfehlung%20EDOEB%20zu%20Moneyhouse.pdf", "Checksum": "57859525d982a498315fedad9d269578"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["2014 - Empfehlung EDOEB zu Moneyhouse"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 06.11.2014"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 06.11.2014"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 06.11.2014"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung  vom 6. 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November 2014 an die Itonex AG www.moneyhouse.ch\n\n23\nWie mehrmals erwähnt wurde, haben andere Vertreter der Branche auch Suchmöglichkeiten, die\nResultate sind aber nicht über Internetsuchmaschinen indexiert, d.h. es wird keine leicht zugängliche\nPersonensuche ermöglicht.\n24\nHandkommentar zum Datenschutzgesetz, hier Rosenthal in Note 3 zu Artikel 13 Abs.1 DSG.\n25\nBSK DSG- Corrado Rampini, Art. 13 N 4.\n27/32\nDer EDÖB hat bei seiner letzten Sachverhaltsabklärung, beschränkt auf die Publikation der Adresse über das Internet, eine Empfehlung abgegeben, welche itonex AG akzeptiert und umgesetzt hat.26 Für die Bearbeitung aller anderen Personendaten wird Folgendes erwogen:\nBetroffene Personen haben in die Bearbeitung und Publikation ihrer Daten über die Plattform\nwww.moneyhouse.ch nicht eingewilligt. Diese Tatsache wurde in Beschwerden über die Plattform\nan den EDÖB häufig erwähnt. Betroffene Personen können sich, wie unter Randziffern 80 ff.\nausgeführt, auch nicht zentral informieren, welche Daten über die Plattform www.moneyhouse.ch\nüber sie bearbeitet und publiziert werden. Damit eine rechtskonforme Einwilligung überhaupt abgegeben werden kann, wäre eine vorgängige Information aber eine Voraussetzung dazu. Sie\nmüsste zudem freiwillig und explizit erfolgen. Dies bedeutet, dass alle betroffenen Personen über\ndie Bearbeitung ihrer Daten informiert werden müssten, und die Einwilligung dazu nicht global in\nAllgemeinen Geschäftsbedingungen fiktiv eingeholt werden kann.\nBetroffene Personen haben keine rechtskonforme (in diesem Fall insbesondere auch keine ausdrückliche) Einwilligung erteilt. itonex AG braucht eine rechtskonform erteilte Einwilligung für die\nBearbeitung und Publikation aller Daten, ausgenommen die Handelsregisterdaten, die Adresse\n(unter Einhaltung der diesbezüglichen Empfehlungen vom 15.11.2012) und die für die Bonitätserteilung absolut notwendigen und geeigneten Daten, damit die Persönlichkeitsverletzungen gerechtfertigt werden können.\nWie bisher ausgeführt worden ist, verstösst itonex AG bei der Bearbeitung von Personendaten im\nRahmen der über die Plattform angebotenen Dienstleistungen gegen die Bearbeitungsgrundsätze von Artikel 4 und 5 Abs. 1 DSG. Weiter werden Personendaten gegen den ausdrücklichen Willen der betroffenen Personen bearbeitet und Persönlichkeitsprofile Dritten zugänglich gemacht.\nAll dies verletzt die Persönlichkeit der betroffenen Personen, ohne dass dafür in vollem Umfang\nRechtfertigungsgründe geltend gemacht werden können. itonex AG verletzt somit die Persönlichkeit von betroffenen Personen widerrechtlich und hat ihre Datenbearbeitungen folglich im Sinne\nder Erwägungen anzupassen.\nIm Folgenden wird geprüft, ob neben den Grundsätzen der Datenbearbeitungen das Auskunftsrecht von itonex AG gewährleistet wird und ob die Datensammlung rechtskonform beim EDÖB\nangemeldet ist.\n\nAuskunftsrecht\nGemäss Art. 8 DSG kann jede Person vom Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber verlangen, ob Daten über sie bearbeitet werden. Der Inhaber der Datensammlung muss der betroffenen Person mitteilen:\n alle über sie in der Datensammlung vorhandenen Daten einschliesslich der verfügbaren\nAngaben über die Herkunft der Daten;\n den Zweck und gegebenenfalls die Rechtsgrundlagen des Bearbeitens sowie die Kategorien der bearbeiteten Personendaten, der an der Sammlung Beteiligten und der Datenempfänger.\n\n"}