{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2014-11-06", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_2014---Empfehlung-ED_2014-11-06.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/A0Vp79I-JdBG/2014%20-%20Empfehlung%20EDOEB%20zu%20Moneyhouse.pdf", "Checksum": "57859525d982a498315fedad9d269578"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["2014 - Empfehlung EDOEB zu Moneyhouse"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 06.11.2014"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 06.11.2014"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 06.11.2014"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung  vom 6. 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Zudem schreibt Artikel 8\nDSG vor, dass die Auskunft über eigene Daten in der Regel kostenlos zu erfolgen hat. In Artikel 2\nder Verordnung über den Datenschutz (VDSG, SR 235.11) werden die Ausnahmen zu dieser\nRegel festgelegt. Ein solcher Ausnahmegrund ist vorliegend nicht ersichtlich. itonex AG ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Auskunft allen Nutzern der Plattform, unabhängig vom Abschluss eines Bonitätsabonnementes (d.h. kostenlos) erteilt wird.\nDie angegebenen Interessensnachweise werden von itonex AG geloggt und bei ungewöhnlichen\nAbfragemustern wird das Benutzerkonto gesperrt. CRIF gibt das Kontrollkonzept vor, gemäss\ndiesen Vorgaben werden 5-10 Abfragen pro Monat geprüft bei einem Abfragevolumen von mehreren tausend Abfragen.\nNach Artikel 7 DSG muss itonex AG angemessene technische und organisatorische Massnahmen treffen, um Personendaten vor unbefugtem Bearbeiten zu schützen. itonex AG hat organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Abrufen der Bonitätsdaten wie die Prüfung des Nutzers\nbei Abschluss des Bonitätsabonnementes, die Annahme von Nutzungsbedingungen, die geforderte Angabe eines Interessensnachweises und dessen Bestätigung und das Loggen der Abfragen implementiert. itonex AG verlässt sich, davon abgesehen, systematisch auf die Selbstdeklaration der Nutzer, dass ein Interessensnachweis im Moment der Bonitätsabfrage vorliegt. Die\nnachträgliche Überprüfung der Rechtmässigkeit von 5-10 Abfragen, bei einem Gesamtvolumen\nvon Tausenden von Abfragen pro Monat, erachtet der EDÖB als unverhältnismässig wenig. Dies\nauch im Hinblick darauf, dass betroffene Personen, deren Daten ohne Vorliegen eines Interessensnachweises bekannt gegeben werden, weder darüber informiert werden noch die Möglichkeit haben, im Rahmen eines Auskunftsgesuches in Erfahrung zu bringen, wer ihre Daten abgerufen hat.\nitonex AG hat bisher zum Zeitpunkt der Entgegennahme von Löschungsgesuchen keinen Rechtfertigungsgrund gegenüber betroffenen Personen geltend gemacht. Wie in der Ergänzung zur\nSachverhaltsfeststellung oben unter Randziffern 8 ff. geschildert worden ist, machte itonex AG\nDaten von Personen, die einen Löschungsantrag gestellt hatten, im Rahmen des Bonitätsabonnementes zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugänglich. Diesen Personen wurde die Löschung, nach der Entgegennahme der Gesuche und der Durchführung derselben, auch bestätigt.\nDie Personen, die unter diesen Bedingungen ein Löschungsgesuch stellten, durften sich darauf\nverlassen, dass ihre Daten nach erfolgter Löschung über die Plattform www.moneyhouse.ch nicht\nmehr auffindbar sind.\nZudem werden nur für den Bonitätsbereich zugelassene Adressen auch Premium-Usern ohne\nBonitätsabonnement zugänglich gemacht. Diese Datenbekanntgabe ist nicht zulässig.\nitonex AG erklärte sich in der Folge dazu bereit, die von ihr erstellte Sperrliste mit den Namen der\nPersonen, die eine Löschung ihrer Daten durchführen liessen, als Filter zu verwenden. Dieser\nwird nach dem Eingabefeld der Personensuche dazwischen geschaltet, somit sollten gelöschte\nPersoneneinträge nicht mehr aufgefunden werden. Dieses Vorgehen bedingt, dass die Sperrliste\nlaufend aktualisiert wird. Der EDÖB hat auch nach Einführen dieser Massnahme gelöschte Adressen in der Datenbank aufgefunden, dies lässt auf eine nicht vollständig nachgeführte Sperrliste schliessen.\nDie Voraussetzungen, damit die Persönlichkeitsverletzung nach Artikel 13 Abs. 2 lit.c DSG gerechtfertigt wären, sind vorliegend nicht erfüllt, da von denselben Personen auch Persönlichkeitsprofile bearbeitet werden. itonex AG schränkt deshalb die bearbeiteten Daten ein, damit keine\nPersönlichkeitsprofile mehr bearbeitet werden oder verzichtet auf das Angebot der Dienstleistung\nder Bonitätsauskünfte über natürliche Personen.\n25/32\n"}