{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2014-11-06", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_2014---Empfehlung-ED_2014-11-06.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/A0Vp79I-JdBG/2014%20-%20Empfehlung%20EDOEB%20zu%20Moneyhouse.pdf", "Checksum": "57859525d982a498315fedad9d269578"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["2014 - Empfehlung EDOEB zu Moneyhouse"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 06.11.2014"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 06.11.2014"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 06.11.2014"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung  vom 6. 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Wird\nvom ursprünglich angegebenen oder aus den Umständen ersichtlichen Zweck abgewichen, sind\ndie betroffenen Personen darüber zu informieren. Die Zweckbindung der Datenbearbeitung ist\nauch bei Weitergabe der Daten einzuhalten.\nitonex AG hat Daten von Personen ohne Handelsregistereintrag ursprünglich von Schober AG\nübernommen. Diese Personendaten (Name, Vorname, Strasse, Wohnort, PLZ, Alter, Geburtsdatum, Beruf, Haushalt und Nachbarn, frühere Wohnorte und Wohnsituation) wurden von Schober\nAG zu Werbezwecken erhoben. Unter den Begriff „Werbung“ wird die Verbreitung von Informationen in der Öffentlichkeit oder an ausgesuchte Zielgruppen, zwecks Bekanntmachung, Verkaufsförderung oder Imagepflege von meist gewinnorientierten Unternehmen bzw. deren Produkten\nund Dienstleistungen oder auch für unentgeltliche, nicht gewinnorientierte Dienste oder Informationen, subsumiert. Dieser Zweck wird von itonex AG ebenfalls verfolgt, wobei dies nur einer der\nvielen Zwecke ist, zu denen Daten im Zusammenhang mit den über die Plattform\nwww.moneyhouse.ch angebotenen Dienstleistungen bearbeitet werden.12 Alle anderen, mit der\nVeröffentlichung der Daten verfolgten Zwecke stimmen nicht mit dem ursprünglich verfolgten\nZweck der von Schober übernommenen Datenfelder überein.\nDie Daten, die vom Handelsregister oder den SHAB Publikationen übernommen werden, wurden\nursprünglich zu Zwecken der Erfassung und Offenlegung rechtlich relevanter Tatsachen und des\nSchutzes Dritter im Rahmen zwingender Vorschriften des Zivilrechts bearbeitet. Bei der Bearbeitung dieser Daten zu Zwecken der Werbung, der Bonitätsprüfung und des Inkassos findet ebenfalls eine Zweckänderung statt.\nDie Datenbearbeitungen von itonex AG verstossen folglich gegen das Prinzip der Zweckbindung\ngemäss Artikel 4 Abs. 3 DSG.\n\nBearbeitung nach Treu und Glauben und transparente Datenbearbeitung\n\nTransparenz und Information der betroffenen Personen in Bezug auf die Beschaffung und Verwendung der Daten bilden die eigentlichen Eckpfeiler einer Datenbearbeitung (Botschaft DSG\nBBl 2003 2126).\nDie Bearbeitung von Personendaten muss nach Treu und Glauben erfolgen (Art. 4 Abs. 2 DSG).\nDaten sollen nicht in einer Art erhoben und bearbeitet werden, mit der die betroffene Person aus\nden Umständen heraus nicht rechnen musste und mit der sie nicht einverstanden gewesen wäre.\nGegen diesen Grundsatz verstösst beispielsweise derjenige, der Daten nicht offen bearbeitet,\nohne dabei gegen eine Rechtsnorm zu verstossen (Botschaft DSG BBl 1988 II 449). Demzufolge\nmuss eine Datenbearbeitung für die betroffenen Personen transparent erfolgen. Dies bedeutet\ngemäss Art. 4 Abs. 4 DSG, dass für betroffene Personen die Datenbeschaffung, der Zweck der\nDatenbearbeitung, die Identität des Datenbearbeiters und – bei einer Datenbekanntgabe an Dritte\n– die Kategorien von möglichen Datenempfängern erkennbar sein müssen (Botschaft DSG BBl\n\n"}