{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2014-11-06", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_2014---Empfehlung-ED_2014-11-06.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/A0Vp79I-JdBG/2014%20-%20Empfehlung%20EDOEB%20zu%20Moneyhouse.pdf", "Checksum": "57859525d982a498315fedad9d269578"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["2014 - Empfehlung EDOEB zu Moneyhouse"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 06.11.2014"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 06.11.2014"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 06.11.2014"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung  vom 6. 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Die Veränderung kann sowohl positiv als\nauch negativer Art sein (schnellere oder schlechtere Zahlweise). Mehr erfahren über die Veränderung der Zahlweise bei xy“.\nWill der unregistrierte Nutzer mehr über die Zahlweise des Unternehmens erfahren und wählt den\nangegebenen Link, so wird er informiert, dass diese Angaben nur Premium-User erfahren und er\nsich deshalb erst registrieren muss, um die gewünschte Information zu erhalten. Mit der Registrierung erhält itonex AG genaue Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse des Nutzers. Er\nwird seinerseits die gewünschten Informationen über die Zahlweise aber erst erfahren, wenn er\nzusätzlich ein Premium-Abonnement löst.\nAus datenschutzrechtlicher Sicht verleitet diese Werbung mit Angaben zu möglichen, zusätzlich\nabrufbaren Informationen über Unternehmen oder auch über natürliche Personen ohne Handels-\nregistereintrag9 die Nutzer dazu, weitere Daten abzurufen, die sie zur Erreichung des ursprünglich beabsichtigten Zwecks nicht benötigt hätten und letztlich auch zur Verknüpfung dieser Daten\nzu Persönlichkeitsprofilen.\nAus diesen Erläuterungen folgernd schliesst der EDÖB, dass itonex AG Nutzer veranlasst, gegen\ndas Gebot der verhältnismässigen Datenbearbeitung gemäss Artikel 4 Abs. 2 zu verstossen.\n\nVerhältnismässigkeit in zeitlicher Hinsicht\n\nDas Erfordernis der Verhältnismässigkeit begrenzt die Datenbearbeitung auch in zeitlicher Hinsicht. Sofern personenbezogene Daten für den verfolgten Zweck nicht mehr gebraucht werden,\nsind sie zu vernichten oder zu anonymisieren. Dabei ist eine frühest mögliche Löschung oder\nAnonymisierung der Daten vorzusehen.\nIm Handelsregister eingetragene Personendaten werden zeitlich unlimitiert gespeichert. Das\nHandelsregister dient gemäss Artikel 1 der Handelsregisterverordnung (HRegV, SR 221.411) der\nKonstituierung und der Identifikation von Rechtseinheiten. Es bezweckt die Erfassung und Offenlegung rechtlich relevanter Tatsachen und den Schutz Dritter im Rahmen zwingender Vorschriften des Zivilrechts. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Entscheid A-4086/2007 die zeitlich unlimitierte Publikation von Handelsregisterdaten durch itonex AG als datenschutzkonform erachtet,\nsolange die Daten unverändert von einem staatlichen Referenzdatenbestand übernommen und\nunentgeltlich weiterverbreitet werden.\nEin Unterschied, der zwischen dem Handelsregisterdatenangebot von itonex AG und dem über\ndas zentrale Register (www.zefix.ch) der Eidgenossenschaft abrufbaren Daten der kantonalen\nHandelsregisterämter besteht, betrifft die Voreinstellung der Suchoptionen. Bei zefix.ch wird die\nstandardmässige Voreinstellung der Suchoption auf die aktuell gültigen Einträge beschränkt. Will\nder Nutzer zudem weitere Informationen betreffend gelöschte Handelsregistereinträge abrufen,\nmuss er diese Option manuell wählen. itonex AG gibt gemäss Voreinstellung der Personen- und\nder Firmensuche gelöschte und aktuelle Handelsregistereinträge bekannt. Wie das Bundesverwaltungsgericht im erwähnten Entscheid A-4086/2007 ausgeführt hat, nimmt das Interesse des\nPublikums an Kenntnis von gewissen Handelsregisterpublikationen mit zunehmendem Zeitablauf\n\n9\nBeispiel für das Anbieten möglicher weiterer Informationen zu natürlichen Personen ohne Handelsregistereintrag: „Damit Sie wissen, wer mit xy zusammenlebt und ob er/sie Kinder hat, müssen Sie\nPremiummitglied sein. Jetzt Premiumitglied werden“.\n13/32\nab.10 Personen, die Handelsregisterinformationen benötigen, suchen demzufolge in erster Linie\nnach aktuell gültigen Einträgen.\nDurch itonex AG bearbeitete Daten zu nicht im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen werden bis zur Löschung aufbewahrt. Diese erfolgt auf Verlangen der betroffenen Person.\nDie zeitliche Aufbewahrungsdauer dieser Einträge wird durch die breite Festlegung der verschiedenen Bearbeitungszwecke der Plattform www.moneyhouse.ch, wie wir oben unter Randziffer 51\nff. ausgeführt haben, nicht limitiert.\nNutzer der Plattform www.moneyhouse.ch suchen in erster Linie aktuell gültige Personendaten,\nnicht gelöschte. Die Voreinstellung der Personen- und Firmensuche von itonex AG, die standardmässig aktuelle und gelöschte Einträge betrifft, verstösst gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit in zeitlicher Hinsicht.\n\nAuffindbarkeit von Personen- und Firmensuchresultaten der Plattform\nwww.moneyhouse.ch durch Internetsuchmaschinen – Diskussion des Gebots der\nverhältnismässigen Bearbeitung nach Art. 4 Abs. 2 DSG\n\n"}