{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2014-11-06", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_2014---Empfehlung-ED_2014-11-06.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/A0Vp79I-JdBG/2014%20-%20Empfehlung%20EDOEB%20zu%20Moneyhouse.pdf", "Checksum": "57859525d982a498315fedad9d269578"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["2014 - Empfehlung EDOEB zu Moneyhouse"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 06.11.2014"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 06.11.2014"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 06.11.2014"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung  vom 6. 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(Diese Daten werden über einen\nPartner von itonex AG zugänglich gemacht.)\n Über die allgemein zugängliche Personensuche können zudem: Name, Vorname, Strasse,\nPostleitzahl, Wohnort, Alter, genaues Geburtsdatum, Beruf, Haushalt und Nachbarn, alte\nWohnorte, Angaben zur Wohnsituation (Verlinkung auf Luftaufnahmen- und Google Streetviewbilder der bewohnten Liegenschaft, Angaben zu Gebäudetyp, Anzahl Haushalte im Gebäude, Baukosten, Bauperiode und Anzahl Etagen) abgerufen werden.\n Ist der Bauherr als Inhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen, so kann der Premium-\nUser auch die Firmensuche einsetzen. Es werden Angaben über aktuelle und frühere Verwaltungsräte, Zeichnungsberechtigungen, die Revisionsstelle und das geschäftliche Netzwerk\nbekannt gegeben.\nDiese Daten können abgerufen werden, ohne damit einen bestimmten Zweck zu verfolgen, was\ndem Prinzip der Verhältnismässigkeit in inhaltlicher Hinsicht widerspricht. Ist der Premium-User\nbspw. ein Handwerker, der dem Bauherrn eine Offerte stellen möchte, so kann davon ausgegangen werden, dass er dafür keine detaillierten Informationen über die privaten Lebensumstände\ndes Bauherren benötigt. Handelsregisterangaben, Angaben des Baugesuches und aktuelle Adresse, an die die Offerte gerichtet werden kann, würden das Informationsbedürfnis des Handwerkers abdecken, weitere Datenbekanntgaben entsprechen nicht den Vorgaben der Verhältnismässigkeit in inhaltlicher Hinsicht gemäss Artikel 4 Abs. 2 DSG. Ist die abrufende Person aber ein\nJournalist, der einen Artikel über die lokalen Bautätigkeiten eines Unternehmers und dessen Verflechtung mit anderen Unternehmen und Behörden schreibt, so könnte die Angabe all dieser Informationen dafür notwendig sein. itonex AG stellt diese Informationen aber allen Premium-\nUsern, unabhängig eines individuell damit verfolgten Zweckes, zur Verfügung.\nDie beschriebene Problematik verschärft sich zudem, wenn der Premium-User über die Zusatzdienste Steuerunterlagen, Betreibungsregisterauszüge und Bonitätsauskünfte über den Bauherren verlangt. Gleichermassen können sich auch Vermieter über zukünftige Mieter, Banken über\nzukünftige Kunden und die Verwaltung über Bürger informieren.\nZwar überprüft itonex AG zukünftige Premium-User während des Abschlusses eines Abonnements in gewisser Hinsicht: Das Abonnement wird nur zu geschäftlichen Zwecken nach Überprüfung der hinterlegten Angaben, Akzept der allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen\ndurch den Abonnenten und nach erfolgter Kontaktnahme durch den Kundendienst von itonex AG,\nwährend der nach Angaben von itonex AG auf die einzuhaltenden Nutzungsbedingungen hingewiesen werde, frei geschaltet. Die oben beschriebenen Beispiele von Datenbekanntgaben über\ndie Plattform www.moneyhouse.ch zu unterschiedlichen Zwecken sind aber möglich und gemäss\nden von itonex AG gestellten Bedingungen und Überprüfungen auch zulässig.\nDie Datenbearbeitungen von itonex AG verstossen infolgedessen in inhaltlicher Hinsicht gegen\ndas Prinzip der Verhältnismässigkeit nach Artikel 4 Abs. 2 DSG.\n\nVerhältnismässige Datenbearbeitung in inhaltlicher Hinsicht durch die Nutzer der\nPlattform www.moneyhouse.ch\n\nBezüglich der möglichen Datenbekanntgaben an die Nutzer wird auf die Ausführungen unter\nRandziffern 54 ff. verwiesen.\nitonex AG informiert den Nutzer und betroffene Personen nicht zentral an einer Stelle über die\nverschiedenen Daten, die im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen bearbeitet und bekannt\ngegeben werden. Der unregistrierte Nutzer, der über die Google-Suche Informationen über eine\n\n"}