{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2014-11-06", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_2014---Empfehlung-ED_2014-11-06.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/A0Vp79I-JdBG/2014%20-%20Empfehlung%20EDOEB%20zu%20Moneyhouse.pdf", "Checksum": "57859525d982a498315fedad9d269578"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["2014 - Empfehlung EDOEB zu Moneyhouse"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 06.11.2014"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 06.11.2014"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 06.11.2014"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung  vom 6. November 2014 an die Itonex AG www.moneyhouse.ch"}], "ScrapyJob": "446973/66/2070", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:11:51", "Checksum": "685e5857c417b830769e16c965897eaa", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 06.11.2014\nRegeste:\nEmpfehlung  vom 6. November 2014 an die Itonex AG www.moneyhouse.ch\n\nEine Datenbearbeitung ist dann verhältnismässig, wenn sie inhaltlich auf das absolut Notwendige\nbeschränkt wird, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Die Verhältnismässigkeit fordert in inhaltlicher Hinsicht einen möglichst schonenden Umgang mit Personendaten. Dies bedingt auch, dass\nkeine für den verfolgten Zweck unbenötigten Überschussinformationen anfallen dürfen. Ebenso\nist es unzulässig, Personendaten auf Vorrat zu erheben, sofern der damit verfolgte Zweck dies\nnicht unabdingbar erfordert (BGE 125 II 473 E. 4.b S. 476).\nIn einem ersten Schritt muss demzufolge der von itonex AG verfolgte Zweck eruiert werden.\nitonex AG stellt die auf www.moneyhouse.ch zugänglich gemachten Daten ihren Nutzern zu folgenden Zwecken zur Verfügung:\n Prüfung der Kreditwürdigkeit\n Inkasso\n Verifizierung von Angaben im Allgemeinen\n Bereinigung von Datenbeständen\n Abfrage von Wohnungsinseraten\n Abfrage von Stelleninseraten\n Abfrage von Bauinformationen\n Werbung mittels Verkauf von Adresslisten, Unterstützung von Werbekampagnen, Platzierung\nvon Werbung für Drittunternehmen auf der Plattform.\nitonex AG hat zudem geäussert, dass geplant sei, in Zukunft weitere Dienstleistungen anzubieten\nund dass der Zweckkatalog in diesem Sinne erweitert werden würde. Die Auflistung all dieser\nZwecke ist schon zum heutigen Zeitpunkt mit dem Prinzip der Verhältnismässigkeit in inhaltlicher\nHinsicht nicht vereinbar. Die Plattform www.moneyhouse.ch hat sich zu einer allgemeinen Informationsplattform entwickelt. Die vielen damit verfolgten Zwecke beschränken die inhaltliche Bearbeitung von Daten nicht, wie dies bei der Verfolgung nur eines Zweckes beispielsweise der Fall\nist. Ein schonender Umgang mit Personendaten kann mit dieser breiten Zweckverfolgung nicht\nerreicht werden, anfallende Überschussinformationen können dem allgemeinen Zweck „Information“ zugeordnet werden.\nDie einzelnen Daten, die bekanntgegeben werden, sind unter Ziffer 5.1.-5.3. der Sachverhaltsfeststellung detailliert erläutert worden. Es sprengt den Rahmen dieses Schlussberichtes, alle\nmöglichen Datenbekanntgaben im Einzelnen zu schildern. Um die Problematik der inhaltlichen\nVerhältnismässigkeit näher zu beschreiben, führt dies der EDÖB an dieser Stelle am Beispiel ei-\n11/32\n"}