{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2014-11-06", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_2014---Empfehlung-ED_2014-11-06.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/A0Vp79I-JdBG/2014%20-%20Empfehlung%20EDOEB%20zu%20Moneyhouse.pdf", "Checksum": "57859525d982a498315fedad9d269578"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["2014 - Empfehlung EDOEB zu Moneyhouse"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 06.11.2014"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 06.11.2014"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 06.11.2014"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung  vom 6. November 2014 an die Itonex AG www.moneyhouse.ch"}], "ScrapyJob": "446973/66/2070", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:11:51", "Checksum": "685e5857c417b830769e16c965897eaa", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 06.11.2014\nRegeste:\nEmpfehlung  vom 6. November 2014 an die Itonex AG www.moneyhouse.ch\n\n2\nSchreiben von itonex AG vom 10.07.2014.\n5/32\nII. Erwägungen des Eidgenössischen Daten-\nschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten:\nVorbemerkungen\nGemäss Artikel 2 Abs. 1 DSG gilt dieses Gesetz für das Bearbeiten von Daten natürlicher und\njuristischer Personen durch private Personen. Da itonex AG, wie unter Randziffer 2 erwähnt, fünf\nMillionen Personeneinträge bearbeitet, ist das DSG für den vorliegenden Sachverhalt anwendbar.\nDer Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte klärt nach Artikel 29 Abs. 1 lit. a\nDSG von sich aus oder auf Meldung Dritter hin den Sachverhalt näher ab, wenn Bearbeitungsmethoden geeignet sind, die Persönlichkeit einer grösseren Anzahl von Personen zu verletzen\n(Systemfehler). Die Bearbeitungsmethoden von itonex AG sind geeignet, die Persönlichkeit einer\ngrösseren Anzahl von Personen zu verletzen. Der EDÖB ist daher berechtigt, den Sachverhalt\nnäher abzuklären und gemäss Art. 29 Abs. 3 DSG eine Empfehlung zu erlassen. Er kann die\nEmpfehlung gemäss Artikel 29 Abs. 4 DSG – wenn sie abgelehnt worden ist – dem Bundesverwaltungsgericht zum Entscheid vorlegen.\nArt. 12 und 13 DSG legen die Voraussetzungen fest, nach welchen die Bearbeitung von Personendaten durch Private rechtmässig ist. Wer im privaten Bereich Personendaten bearbeitet, darf\ndabei nach Art. 12 Abs. 1 DSG die Persönlichkeit der betroffenen Personen nicht widerrechtlich\nverletzen. Gemäss Art. 12 Abs. 2 DSG darf er insbesondere nicht:\na. Personendaten entgegen den Grundsätzen der Artikel 4, 5 Absatz 1 und 7 Absatz 1 bearbeiten;\nb. ohne Rechtfertigungsgrund Daten einer Person gegen deren ausdrücklichen Willen bearbeiten;\nc. ohne Rechtfertigungsgrund besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile Dritten bekannt geben.\nIn der Regel liegt keine Persönlichkeitsverletzung vor, wenn die betroffene Person die Daten allgemein zugänglich gemacht und eine Bearbeitung nicht ausdrücklich untersagt hat (Art. 12\nAbs. 3 DSG).\nDie nachfolgenden Ausführungen sollen aufzeigen, ob die Datenbearbeitung durch itonex AG,\nder Inhaberin der Plattform www.moneyhouse.ch, datenschutzkonform erfolgt.\n\nKategorien von bearbeiteten Personendaten\nBearbeitung von Personendaten\n\nDas DSG findet dort Anwendung, wo Personendaten i.S.v. Art. 3 lit. a DSG bearbeitet werden.\nAls Personendaten gelten alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare (natürliche oder juristische) Person beziehen.\nDer hauptsächliche Zweck der Plattform www.moneyhouse.ch besteht darin, verschiedenste\nInformationen zu juristischen und natürlichen Personen für Nutzer zugänglich zu machen. Die\nvon itonex AG bearbeiteten Daten beziehen sich auf bestimmte oder bestimmbare Personen gemäss Art. 3 lit. a DSG. Damit handelt es sich um Personendaten im Sinne des DSG. Unter Bearbeitung wird gemäss Art. 3 lit. e DSG jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewendeten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden,\nUmarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten, verstanden.\nitonex AG bearbeitet demzufolge Personendaten im Sinne des DSG.\n\n6/32\nBearbeitung von Persönlichkeitsprofilen\n\n"}