{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2014-11-06", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_2014---Empfehlung-ED_2014-11-06.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/A0Vp79I-JdBG/2014%20-%20Empfehlung%20EDOEB%20zu%20Moneyhouse.pdf", "Checksum": "57859525d982a498315fedad9d269578"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["2014 - Empfehlung EDOEB zu Moneyhouse"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 06.11.2014"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 06.11.2014"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 06.11.2014"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung  vom 6. 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November 2014 an die Itonex AG www.moneyhouse.ch\n\n 3/32\nChronologie der Sachverhaltsabklärung\nAnkündigung Sachverhaltsabklärung und Zustellung des Fragenkata-\n17.05.2013\nlogs\n13.06.2013 Fristverlängerungsgesuch der itonex AG\n17.06.2013 Fristverlängerung gewährt bis am 08.07.2013\n09.07.2013 Zustellung der Dokumentation (Antworten auf Fragenkatalog und zusätzlich angeforderte Dokumente) durch itonex AG\n22.08.2013 Durchführung des Augenscheins in den Räumlichkeiten von itonex AG\n28.03.2014 Versand Sachverhaltsfeststellung\n01.05.2014 Fristgerechter Erhalt der Stellungnahme von itonex AG\n16.06.2014 Versand der bereinigten Sachverhaltsfeststellung (A20140616-0022)\n01.07.2014 Versand Schreiben betreffend gelöschte Personeneinträge\n10.07.2014 Stellungnahme itonex AG zur Löschungspraxis\n\nSachverhaltsfeststellung und Ergänzung derselben\nEs wird auf das Dokument der Sachverhaltsfeststellung vom 16.06.2014 verwiesen. Die Sachverhaltsfeststellung muss hinsichtlich der Löschungspraxis der Daten erweitert werden. Der\nEDÖB ist der Ansicht, dass Ziffer 10 seiner Empfehlung vom 15.11.2012 durch itonex AG nicht\nmehr umgesetzt wird1. Da sich der Sachverhalt seit Erlass der Empfehlung zwischenzeitlich änderte, hat der EDÖB sich entschieden, den vorliegenden Sachverhalt entsprechend zu erweitern\nund die geänderte Löschpraxis in den vorliegenden Schlussbericht zu integrieren.\nIn Ziffer 15 der Sachverhaltsfeststellung vom 16.06.2014 wurde vom EDÖB festgehalten, dass\nitonex AG auf Gesuch der betroffenen Person und gemäss der Empfehlung vom 15.11.2013 alle\nDaten, die in der Datensammlung vorhanden sind, löscht. Der EDÖB stellte kurz nach Versand\nder Sachverhaltsfeststellung vom 16.06.2014 fest, dass gelöschte Adressen innerhalb des Premiumbereichs wieder abrufbar sind. Bei einer Personensuche werden zunächst alle Treffer angezeigt, die auch in einem über das Internet zugänglichen Telefonbuch oder im Handelsregister gefunden werden können. Weitere Adressen können über die Angabe eines Interessensnachweises\noder über die erneute Angabe von Vorname, Name und Ort der betreffenden Person im Eingabefeld der Personensuche gefunden werden. Der Premiumbereich ist auch für Abonnenten zugänglich, die kein Bonitätsabonnement abgeschlossen haben.\nitonex AG stellte sich nach Kontaktnahme zunächst auf den Standpunkt, die Adressen seien nicht\nbei itonex AG gespeichert, es werde direkt auf die Datenbank der CRIF, dem Partner für die Lieferung von Bonitätsdaten, zugegriffen. Die Abfrage zu Zwecken der Bonität sei unter Einhaltung\nder Bedingungen von Art. 13 Abs. 2 lit. c DSG zulässig. Der EDÖB machte demgegenüber geltend, dass den Personen, die bisher ihre Einträge löschen liessen, der Rechtfertigungsgrund\nnicht entgegengehalten worden sei. Diese hätten sich darauf verlassen, dass ihre Adressen nach\nerfolgter Löschung über die Plattform www.moneyhouse.ch nicht mehr auffindbar seien.\nitonex AG erklärte sich in der Folge dazu bereit, die von ihr erstellte Sperrliste mit den Namen der\nPersonen, die eine Löschung ihrer Daten durchführen liessen, als Filter zu verwenden. Dieser\nwird nach dem Eingabefeld der Personensuche zwischengeschaltet, so könnten gelöschte Personeneinträge nicht mehr aufgefunden werden.\nDer EDÖB hat daraufhin mittels der ihm zugestellten Löschungsbegehren die Praxis von itonex\nAG getestet. Er hat mehrere Adressen von Personen gefunden, die ihre Angaben ursprünglich\nlöschen liessen.\n\n1\nitonex AG hatte im Antwortschreiben vom 27.06.2013 den Löschprozess dokumentiert. Das Führen\neiner Sperrliste war vorgesehen (Zitat aus der Begründung itonex AG):“Dies verhindert, dass die Daten dieser Person nicht erneut aufgeschaltet werden.“\n4/32\nitonex AG hat in der Folge Stellung2 dazu genommen. Die gelöschten Adressen seien nur für\nPersonen mit Bonitätsabonnement zugänglich. Abonnenten würden vor Abschluss vom Kundendienst überprüft und freigeschaltet. Die Freischaltung erfolge nur für Firmen, die im Rahmen ihrer\nTätigkeit regelmässig Bonitätsauskünfte benötigen. Bei der Abfrage müsse zwingend der Wohnort eingegeben werden – ein Zugriff nur über den Namen sei nicht möglich. Somit sei es praktisch nicht möglich, an neue oder zusätzliche Adressen zu gelangen. Die vom EDÖB vorgebrachten Sicherheitsbedenken könne itonex AG nicht teilen.\nDer EDÖB hat darauf bei einem erneuten Testlauf ungefähr 50 Adressen von Personen gefunden, die ihre Angaben bei itonex AG (teilweise aus Gründen der persönlichen Sicherheit) ursprünglich löschen liessen. Im Abfragefeld Wohnort des Premiumbereichs können dabei beliebige Zeichenkombinationen eingetragen werden, wie der EDÖB beim Testen feststellte. Mit dieser\nMethode können Nutzer des Premiumbereichs Personendaten finden, die eigentlich nur für Bonitätsabonnenten zugänglich wären, ohne deren Adressen vorher zu kennen. itonex AG macht für\ndiese erweiterte Abfragemöglichkeit Werbung.\n\nFür die weiteren, im Rahmen dieser Empfehlung behandelten Sachverhaltsaspekte sei, wie erwähnt, auf die bereinigte Sachverhaltsfeststellung vom 16.06.2014 hingewiesen.\n\n"}