Gemäss dem erwähnten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts weist itonex AG die Suchmaschinenbetreiber an, den Cache des entsprechenden Suchresultats jeweils zu löschen. Bis diese Daten wirklich gelöscht werden, können bis zu acht Wochen vergehen, diese Dauer kann gemäss Aussage von itonex AG nicht weiter verkürzt werden. Zusammenfassung der Löschung der Adressdaten gemäss Art. 12 Abs. 2 DSG Die Löschung der Adressdaten kann von itonex AG nicht innert verhältnismässiger Zeit veranlasst werden. Denn trotz dieser Löschung kann die Weiterverbreitung der Adressdaten während des Bestehens der Einträge im Cache der Suchmaschinen zu weiteren Persönlichkeitsverletzungen führen.