24. Beurteilung der Löschung von Adressdaten nach Art. 12 Abs.2 DSG 24.1 Im HR eingetragene Personen Adressdaten von im HR eingetragenen Personen werden gemäss Entscheid A-4086/2007 des Bundesverwaltungsgerichts nicht gelöscht. Die betroffenen Personen werden von itonex AG entsprechend informiert. 24.2 Nicht im HR eingetragene Personen Die Adressdaten von natürlichen Personen werden gemäss den Vorgaben in der Zwischenverfügung A3831/2012 des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.08.2012 innerhalb eines Arbeitstages gelöscht. itonex AG leitet die entsprechenden Löschungsgesuche auch an Schober AG weiter.