Sie hat darauf verzichtet, und deshalb eine Persönlichkeitsverletzung aufgrund der Veröffentlichung falscher Adressdaten zumindest in Kauf genommen. Auch hat itonex AG keine Plausibilisierungsmassnahmen vorgesehen, um die Richtigkeit der Daten sicherzustellen. Betroffenen Personen wird von itonex AG in ausreichender Weise die Möglichkeit gewährt, Adressdaten zu berichtigen. Diese Möglichkeit der nachfolgenden Berichtigung kann jedoch die fehlenden Massnahmen zu Beginn der Datenbearbeitung nicht aufheben. itonex AG verstösst demgemäss gegen den Grundsatz der richtigen Datenbearbeitung gemäss Art. 5 DSG. 15. Datensicherheit Art. 7 DSG Gemäss Art. 7 Abs. 1